HyperKVS – Dienstleister und Vertreter

Ab HyperKVS 3.7.14 kann jeder Anwender einen anderen Benutzer des Systems, egal, ob Partnerfir- men-, Zentralstellenmitarbeiter oder Kollegen als Dienstleister beauftragen und damit Tätigkeiten an
andere Personen delegieren. Und zwar nicht nur zum Speichern im Auftrag, sondern für nahezu alle Funktionen des Systems.
Beispiel 1: Sie beauftragen einen Partnerfirmenmitarbeiter mit dem Ändern von Daten und geben ihm dazu Zugriff auf all Ihre Daten, sowie das Recht zum Speichern und Überspeichern in Ihrem Namen.
Eine Vergabe von Leserechten ist dazu nicht notwendig. Eine zeitliche Befristung der Beauftragung ist dabei ebenfalls möglich!
Beispiel 2: Sie beauftragen eine Zentralstelle oder einen Partnerfirmenmitarbeiter mit der Pflege der Leserechte Ihrer Dokumente. Der Dienstleister muss dazu nicht auf die Daten selbst zugreifen, benö-
tigt also kein Dateizugriffsrecht!
Weiterhin kann jeder Anwender andere Benutzer des Systems zu Vertretern ernennen. Ohne Le- serechte pro Dokument vergeben zu müssen, kann dann der Vertreter auf die Daten des Auftragge-
bers zugreifen. Eine zeitliche Befristung ist dabei möglich. Ein Knopfdruck sichert so ab, dass der Zugang zu allen gewünschten Daten gewährleistet ist und nach Ablauf der Frist wieder entfällt.
Die Ernennung einer Person zu einem Dienstleister oder zu einem Vetreter erlaubt somit die Weiter- gabe von Funktionen bzw. Tätigkeiten und somit Rechten an andere Benutzer des KVS. Jedoch gibt
es Unterschiede zwischen einer Dienstleister- und einer Vertetertätigkeit.
Nach dem Anmelden arbeitet ein Dienstleister zunächst im eigenen Namen mit eigenen Rechten. Er kann in den Auftrags- oder Dienstleistermodus wechseln, wenn ein Auftraggeber ihn benannt hat.

Dienstleister
Mit Wechsel in den Dienstleistermodus „Im Auftrag arbeiten“ erhält er die Rechte, die der Auftraggeber ihm gegeben hat.
Für diese Rechte arbeitet er während des Auftragsmodus im Namen und mit den Rechten des Auftragge- bers. Er Kann den Auftragsmodus verlassen oder im Auftrag eines anderen Auftraggebers wechseln.
Mit Anmelden zum System erhält ein Vertreter ohne weitere Aktion zusätzlich zu seinen eigenen Rechten, die Vertreterrechte, die ihm mehrere Vertretungsgeber gegeben haben können.

Vertreter
Es gibt zwei unterschiedliche Vertreterrechte: Recht zum Zugriff auf Dateien und Recht zum Speichern bei fremder Reservierung.

Jeder berechtigte Anwender kann seine Liste von Dienstleistern und Vertretern pflegen, um damit Personen zu Dienstleistern bzw. Vertretern ernennen. In den folgenden Kapiteln wird dies näher be-
schrieben.

2011-02-17T20:16:00+01:00Februar 17, 2011|
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